Gelbe Linie

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Inhalt

Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1

Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

§ 3

Weitere Begriffsbestimmungen

§ 3a

Datenvermeidung und Datensparsamkeit

§ 4

Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

§ 4a

Einwilligung

§ 4b

Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 4c

Ausnahmen

§ 4d

Meldepflicht

§ 4e

Inhalt der Meldepflicht

§ 4f

Beauftragter für den Datenschutz

§ 4g

Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

§ 5

Datengeheimnis

§ 6

Rechte des Betroffenen

§ 6a

Automatisierte Einzelentscheidung

§ 6b

Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

§ 6c

Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

§ 7

Schadensersatz

§ 8

Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen

§ 9

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 9a

Datenschutzaudit

§ 10

Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

§ 11

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

 

Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 12

Anwendungsbereich

§ 13

Datenerhebung

§ 14

Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

§ 15

Datenübermittlung an öffentliche Stellen

§ 16

Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen

§ 17

(weggefallen)

§ 18

Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

 

Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen

§ 19

Auskunft an den Betroffenen

§ 19a

Benachrichtigung

§ 20

Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht

§ 21

Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Dritter Unterabschnitt: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 22

Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 23

Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 24

Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 25

Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 26

Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 27

Anwendungsbereich

§ 28

Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 28a

Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 28b

Scoring

§ 29

Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

§ 30

Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form

§ 30a

Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

§ 31

Besondere Zweckbindung

§ 32

Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

 

Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen

§ 33

Benachrichtigung des Betroffenen

§ 34

Auskunft an den Betroffenen

§ 35

Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

 

Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde

§ 36

(weggefallen)

§ 37

(weggefallen)

§ 38

Aufsichtsbehörde

§ 38a

Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

 

Vierter Abschnitt: Sondervorschriften

§ 39

Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 40

Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 41

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

§ 42

Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle

§ 42a

Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

 

Fünfter Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 43

Bußgeldvorschriften

§ 44

Strafvorschriften

 

Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften

§ 45

Laufende Verwendungen

§ 46

Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

§ 47

Übergangsregelung

§ 48

Bericht der Bundesregierung

 

Anlage (zu § 9 Satz 1)