TEST: Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
1. Ordnen Sie bitte Ihr Unternehmen ein, und klicken Sie auf den passenden Begriff:
Nicht öffentliche Stelle - privatrechtliche Organisationen (GmbH, AG, KG, OHG, e.V. usw.) sowie natürliche Personen (Einzelfirma, Selbstständige, Freie Berufe wie Rechtsanwälte und Ärzte), nicht aber Privatpersonen oder Familien (§ 2 Abs 4 BDSG).
Öffentliche Stelle - Behörden, öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs 1 bis 3 BDSG).